Das deutsche ÖPNV-Recht verlangt von den Aufgabenträgern (in der Regel die Landkreise oder kreisfreien Städte) die Aufstellung eines Nahverkehrsplans, welche den Rahmen für die künftige Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Zuständigkeitsbereich festlegt und unter Mitwirkung der Betroffenen, bspw. der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, erstellt wird.

Gültiger Nahverkehrsplan des Ilm-Kreises für den Zeitraum von 2025 bis 2029:

Nahverkehrsplan für den Zeitraum von 2025 bis 2029